Es kommt nicht auf die Größe an.
Sondern auf den Einfluss der Familie.
Unser Verständnis von Familienunternehmen ist losgelöst von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Organisationsstruktur. Wir orientieren uns an der Definition, die von der Stiftung Familienunternehmen aus der englischen Sprache übersetzt wurde.
Die Stiftung vertrat 2007 offiziell die Bundesrepublik Deutschland in der Expertengruppe Familienunternehmen der EU-Kommission. Nach der einvernehmlichen Meinung aller Mitglieder kann ein Familienunternehmen eines von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Gesellschaften sein:
„Ein Unternehmen beliebiger Größe ist ein Familienunternehmen, wenn:
1. sich die Mehrheit der Entscheidungsrechte im Besitz der natürlichen Person(en), die das Unternehmen gegründet hat/haben, der natürlichen Person(en), die das Gesellschaftskapital des Unternehmens erworben hat/haben, oder im Besitz ihrer Ehepartner, Eltern, ihres Kindes oder der direkten Erben ihres Kindes befinden;
2. die Mehrheit der Entscheidungsrechte direkt oder indirekt bestehen kann;
3. mindestens ein Vertreter der Familie oder der Angehörigen offiziell an der ?Leitung bzw. Kontrolle des Unternehmens beteiligt ist.
Börsennotierte Unternehmen entsprechen der Definition eines Familienunternehmens, wenn die Person, die das Unternehmen gegründet oder das Gesellschaftskapital erworben hat, oder deren Familien oder Nachfahren aufgrund ihres Anteils am Gesellschaftskapital 25 Prozent der Entscheidungsrechte halten.
Diese Definition umfasst auch Familienunternehmen, die die erste Generationsübertragung noch nicht vollzogen haben. Sie umfasst weiterhin Einzelunternehmer und Selbstständige (sofern eine rechtliche Einheit besteht, die übertragen werden kann).”
Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir die Webpräsenz der Stiftung Familienunternehmen.

